Vielfalt in Bewegung
Sozialpädagogische Familienhilfe
gem. §31 SGB VIII
Für wen?
Nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe soll dieses Angebot Familien unterstützen:
• in der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben
• in der Bewältigung von Alltagsproblemen
• in der Lösung von Konflikten und Krisen
• im Kontakt mit Behörden und Institutionen.
Wozu
• Sicherstellung des Kindeswohl
• Stärkung der Erziehungskompetenz
• Hilfe zur Lösung von familiären
• Beziehungskonflikten
• Veränderungen von Kommunikationsmustern und-strukturen
• Strukturierung des Alltags und Sicherung der
• Grundversorgung
• Hilfe bei der Überwindung sozialer Isolation
• Hilfe bei Schule, Ausbildung und Beruf
• Hilfe im Umgang mit Behörden und Institutionen
• Stärkung des Gesundheitsverhaltens
• Erhalt des Lebensmittelpunktes der Kinder in der Familie
Arbeitsweise
• SPFH orientiert sich an den jeweiligen Bedarfen der Familie und setzt an den Ressourcen der einzelnen Familienmitglieder an.
• Das Angebot ist im Schwerpunkt eine aufsuchende Hilfemaßnahme, d. h. sie findet vor allem im lebensweltlichen und sozialen Umfeld der Familie statt.
• Die Hilfeplanung erfolgt unmittelbar in der Zusammenarbeit mit der Familie und dem Jugendamt.
• Durchgeführt wird die Maßnahme von berufserfahrenen Fachkräften aus verschiedenen pädagogischen Berufsfeldern.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Einleitung einer SPFH ist die Beantragung beim zuständigen Jugendamt.
Dort wird geprüft, welche Hilfe geeignet und notwendig erscheint.
Kostenträger
Das zuständige Jugendamt.
Kontakt
0451 – 70 60 434
0152 – 38 26 53 04
Marc Trautmann
Diplom-Pädagoge
Bereichsleiter SPFH, Begleitete Umgänge, FamG Mitwirkung, Familienanker
marc.trautmann@sprungtuchev.de
