Sprungtuch e.V. Lübeck

Verein für sozialpädagogische Projekte

Vielfältig in Bewegung

Assistenzleistungen im eigenen Wohnraum (§§78/113 SGB IX)

Ambulante Unterstützung für Menschen mit einer seelischen Beeinträchtigung und daraus entstehender sozialer Teilhabeeinschränkung.

Blaue Tasse auf altem Holztisch, Sonnenstrahl von links, Kerze in einem Glasvase und  eine Vase mit Osterglocken. Kachelofen im Hintergrund rechts.

Angebot

Psychosoziale Unterstützung
Aufsuchende Hilfe (Wohn-und Sozialraum)
Möglichkeit zur Teilnahme an Gruppenangeboten

Für wen ?

Das Angebot richtet sich an Menschen mit einer seelischen Beeinträchtigung, die im eigenen Wohnraum in Lübeck leben und eine Unterstützung im Alltag benötigen.

Wozu ?

Ziel der Assistenzleistungen ist eine eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung der Menschen, mit denen wir im Rahmen der Unterstützung zusammenarbeiten.

Die Zusammenarbeit kann folgende Aufgabenbereiche umfassen:

Materielle Existenzsicherung
(z.B. Kosten der Wohnung, Lebenshaltung)- Information, Beratung, Unterstützung bei der Antragsstellung von Transferleistungen, u.a.

Gesundheitliche Versorgung
Umgang mit Symptomen der psychischen Erkrankung, Kontakte zu Fachärzt:innen  und Therapeut:innen, Krisenbegleitung, Netzwerkarbeit, Wissenstransfer in den Alltag, u.a.

Alltagsgestaltung
Tages-und Wochenstruktur, Freizeit, Haushaltsführung, Beschäftigung/ Beruf, Vermittlung in geeignete Hilfen

Soziales Leben
Kontakte zu Familie, Nachbarn, Freunden, im Sozialraum u.a.
Gruppenangebote in den Räumlichkeiten von Sprungtuch e.V. (sh. AKTUELLES)

Behördliche Angelegenheiten
Unterstützung im Schriftverkehr, Begleitung zu Behörden, u.a.

 

Arbeitsweise

Motivierte und pädagogisch/ psychologisch/ therapeutisch qualifizierte Mitarbeiter:innen mit hohem Maß an Einsatzbereitschaft und größtmöglicher Flexibilität.

Transkultureller Arbeitsansatz.

Information, Beratung, Begleitung, Hilfe zur Selbsthilfe, Befähigung zu selbstbestimmter Lebensführung. Montag bis Freitag.

Voraussetzungen

eigener Wohnraum in Lübeck
das Vorliegen einer seelischen Beeinträchtigung und damit verbunden Einschränkungen der Sozialen Teilhabe

Kostenträger

Der Antrag auf Assistenzleistungen im eigenen Wohnraum erfolgt im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB IX und wird beim zuständigen Amt für Soziale Sicherung gestellt.

Für diese Hilfe gelten, wie für andere Sozialhilfeleistungen auch, festgelegte Einkommens-und Vermögensgrenzen.

In einem Gesamtplanverfahren werden individuell Hilfeformen und Hilfeziele ermittelt.  

Die Bedarfsermittlung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes Lübeck/ Sozialpädagogische Eingliederungshilfe Hansestadt Lübeck.

Kontakt

Stefanie Bösch
0451 7060434
stefanie.boesch@sprungtuchev.de

Elisa Brügmann
e.bruegmann@sprungtuchev.de