Vielfältig in Bewegung
Assistenzleistungen im eigenen Wohnraum (§§78/113 SGB IX)
Ambulante Unterstützung für Menschen mit einer seelischen Beeinträchtigung und daraus entstehender sozialer Teilhabeeinschränkung.

Angebot
• Psychosoziale Unterstützung
• Aufsuchende Hilfe (Wohn-und Sozialraum)
• Möglichkeit zur Teilnahme an Gruppenangeboten
Für wen ?
Das Angebot richtet sich an Menschen mit einer seelischen Beeinträchtigung, die im eigenen Wohnraum in Lübeck leben und eine Unterstützung im Alltag benötigen.
Wozu ?
Ziel der Assistenzleistungen ist eine eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung der Menschen, mit denen wir im Rahmen der Unterstützung zusammenarbeiten.
Die Zusammenarbeit kann folgende Aufgabenbereiche umfassen:
• Materielle Existenzsicherung
(z.B. Kosten der Wohnung, Lebenshaltung)- Information, Beratung, Unterstützung bei der Antragsstellung von Transferleistungen, u.a.
• Gesundheitliche Versorgung
Umgang mit Symptomen der psychischen Erkrankung, Kontakte zu Fachärzt:innen und Therapeut:innen, Krisenbegleitung, Netzwerkarbeit, Wissenstransfer in den Alltag, u.a.
• Alltagsgestaltung
Tages-und Wochenstruktur, Freizeit, Haushaltsführung, Beschäftigung/ Beruf, Vermittlung in geeignete Hilfen
• Soziales Leben
Kontakte zu Familie, Nachbarn, Freunden, im Sozialraum u.a.
Gruppenangebote in den Räumlichkeiten von Sprungtuch e.V. (sh. AKTUELLES)
• Behördliche Angelegenheiten
Unterstützung im Schriftverkehr, Begleitung zu Behörden, u.a.
Arbeitsweise
• Motivierte und pädagogisch/ psychologisch/ therapeutisch qualifizierte Mitarbeiter:innen mit hohem Maß an Einsatzbereitschaft und größtmöglicher Flexibilität.
• Transkultureller Arbeitsansatz.
• Information, Beratung, Begleitung, Hilfe zur Selbsthilfe, Befähigung zu selbstbestimmter Lebensführung. Montag bis Freitag.
Voraussetzungen
• eigener Wohnraum in Lübeck
• das Vorliegen einer seelischen Beeinträchtigung und damit verbunden Einschränkungen der Sozialen Teilhabe
Kostenträger
Der Antrag auf Assistenzleistungen im eigenen Wohnraum erfolgt im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB IX und wird beim zuständigen Amt für Soziale Sicherung gestellt.
Für diese Hilfe gelten, wie für andere Sozialhilfeleistungen auch, festgelegte Einkommens-und Vermögensgrenzen.
In einem Gesamtplanverfahren werden individuell Hilfeformen und Hilfeziele ermittelt.
Die Bedarfsermittlung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes Lübeck/ Sozialpädagogische Eingliederungshilfe Hansestadt Lübeck.
Kontakt
Stefanie Bösch
0451 7060434
stefanie.boesch@sprungtuchev.de
Elisa Brügmann
e.bruegmann@sprungtuchev.de