Sprungtuch e.V. Lübeck

Verein für sozialpädagogische Projekte

Vielfältig in Bewegung

Begleiteter Umgang

Das Recht des Kindes auf den Umgang mit beiden Elternteilen

Für wen?

Das Angebot richtet sich an getrennt lebende Eltern, bei denen die Kontaktregelung nach einer gemeinsamen Vereinbarung mit dem Familiengericht / dem Jugendamt festgelegt worden ist.

Zielsetzung

Anbahnung, Wiederherstellung und Weiterführung der Umgangskontakte zwischen dem Kind und dem getrennt lebenden Elternteil.

Förderung des Kindeswohls, insbesondere Unterstützung der Identitätsförderung durch den verlässlichen und gesicherten Umgang.

Stärkung des Kindes, damit es gegenüber seinen Eltern und anderen Beteiligten seine Bedürfnisse und sein Befinden deutlich mach kann.

Deeskalation und Beruhigung der kommunikationsgestörten Atmosphäre zwischen zerstrittenen Eltern.

Aufbau einer ausreichenden Vertrauensbeziehung zwischen den zerstrittenen Eltern.

Entwicklung von Handlungskompetenzen bei beiden Elternteilen zur eigenverantwortlichen Aushandlung und Gestaltung [des Umgangs.

Unterstützung des umgangsberechtigten Elternteils im Hinblick auf ein entwicklungs- und situationsgemäßes Verhalten gegenüber dem Kind.

Unterstützung des Elternteils, bei dem das Kind lebt, den Umgang ohne Agieren auszuhalten und ihm langfristig eine positive Bedeutung zuzugestehen.

Arbeitsweise

Im Mittelpunkt der umgangsrechtlichen Bestimmungen des Kindschaftsrechts steht das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen, unabhängig, ob die Eltern miteinander verheiratet waren oder nicht.

Die Bestimmungen stellen die Pflichten der Eltern (statt der Rechte) gegenüber ihren Kindern in den Vordergrund.
Hierzu zählt auch das Wohlverhaltensgebot, das bedeutet, dass die Eltern alles zu unterlassen haben, was das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.

Gleiches gilt grundsätzlich auch gegenüber wichtigen Bezugspersonen des Kindes (z.B. Großeltern), wenn der Umgang mit diesen Personen dem Kindeswohl dienlich ist.

Die Umgänge werden durch erfahrene pädagogische Fachkräfte begleitet.
Sie finden in unseren vielseitig nutzbaren und freundlich eingerichteten Räumen statt.

Zu Beginn des BU erfolgen Elterngespräche mit der zuständigen Fachkraft.
Es folgt ein Kennlerntermin, in dem das Kind die Umgangsbegleiter:in und die Räumlichkeiten kennenlernt und auf den Umgang mit dem getrennt lebenden Elternteil vorbereitet wird.
Das Kind soll so intensiv wie möglich an diesem Prozess beteiligt werden und wird ermutigt, Vorschläge und Wünsche für den Umgangstermin mit einzubringen.

In der Durchführungsphase des BU ist die Fachkraft immer anwesend, hält sich im Hintergrund und unterstützt in Situationen, in denen es im Sinne der getroffenen Vereinbarungen nötig oder hilfreich ist.
Der:die Umgangsbegleiter:in sorgt dafür, dass die getroffenen Absprachen eingehalten werden und die Termine dem Kindeswohl entsprechend ablaufen.

Im Idealfall wird in der Abschlussphase eine eigenständige Regelung für die weitere Perspektive des Umgangs mit den Eltern erarbeitet und fixiert.
Das Jugendamt/ Familiengericht erhält von der durchführenden Fachkraft eine schriftliche Rückmeldung über den Verlauf und die Ergebnisse des Begleiteten Umgangs.

Voraussetzungen

Die Einrichtung eines Begleiteten Umgangs erfolgt im Rahmen eines familiengerichtlichen Verfahrens und/ oder in Beauftragung durch das Jugendamt.

 

Kontakt

Marc Trautmann
01523 8265 304
0451 7060434
marc.trautmann@sprungtuchev.de