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Erziehungsbeistandschaft
Für wen?
Der Erziehungsbeistand unterstützt das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen und schwierigen Problemlagen im Alltag, in der Schule und Ausbildung, unter Einbeziehung seines sozialen Umfeldes.
Der Erziehungsbeistand fördert die Selbständigkeit und die Verselbständigung unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie.
Arbeitsweise
Der Erziehungsbeistand ist eine verbindlich vereinbarte, im Schwerpunkt aufsuchende Hilfe.
Die Planung der Unterstützung erfolgt zusammen mit dem Kind oder Jugendlichen und den Eltern/Sorgeberechtigten.
Das Kind oder der Jugendliche wird grundsätzlich als Einzelperson wahr- und ernst genommen und gleichzeitig in seiner Verbindung zu seinem familiären und sozialen Umfeld gesehen.
Die Wünsche der Kinder und Jugendlichen sowie die Mitwirkung der Familie, somit die Förderung der Eigeninitiative, sind fester Bestandteil in der Ausführung der Hilfe.
Wann ?
• Bei Problemen in Schule oder Ausbildung
• Bei Schulabsentismus
• Bei Konflikten des jungen Menschen in der
Familie
• Bei Problemen im Sozialverhalten
• Bei sozialer Isolation
• Bei der Verselbständigung
• Bei Abwendung von Kindeswohlgefährdungen
im Sinne des § 8a SGB VIII
Voraussetzung
Voraussetzung für die Einrichtung einer Erziehungsbeistandschaft ist die Beantragung beim zuständigen Jugendamt. Dort wird geprüft, welche Hilfe geeignet und notwendig erscheint.
Kontakt
Claus Conradi
01523 8265 306
0451 7060434
claus.conradi@sprungtuchev.de