Vielfalt in Bewegung
Begleiteter Umgang gem. §18 SGB VIII
Angebot
Anbahnung und Durchführung von pädagogisch begleiteten Umgangsterminen von umgangsberechtigten, nicht im Haushalt des Kindes lebenden Elternteilen mit ihren Kindern.
Für wen ?
Das Angebot richtet sich an getrenntlebende Eltern, bei denen die Kontaktregelungen nach einer gemeinsamen Vereinbarung mit dem Familiengericht/ dem Jugendamt abgesprochen wurden.
Wozu ?
• Anbahnung, Wiederherstellung und Weiterführung der Umgangskontakte zwischen dem Kind und dem getrenntlebenden Elternteil.
• Förderung des Kindeswohls, insbesondere Unterstützung der Identitätsförderung durch den verlässlichen und gesicherten Umgang.
• Stärkung des Kindes, damit es gegenüber seinen Eltern und anderen Beteiligten seine Bedürfnisse und sein Befinden deutlich mach kann.
• Deeskalation und Beruhigung der kommunikationsgestörten Atmosphäre zwischen zerstrittenen Eltern.
• Aufbau einer ausreichenden Vertrauensbeziehung zwischen den zerstrittenen Eltern.
• Entwicklung von Handlungskompetenzen bei beiden Elternteilen zur eigenverantwortlichen Aushandlung und Gestaltung des Umgangs.
• Unterstützung des umgangsberechtigten Elternteils im Hinblick auf ein entwicklungs- und situationsgemäßes Verhalten gegenüber dem Kind.
• Unterstützung des Elternteils, bei dem das Kind lebt, den Umgang ohne Agieren auszuhalten und ihm langfristig eine positive Bedeutung zuzugestehen.
Arbeitsweise
Im Mittelpunkt der umgangsrechtlichen Bestimmungen des Kindschaftsrechts steht das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen, unabhängig, ob die Eltern miteinander verheiratet waren oder nicht.
Die Umgänge werden durch erfahrene pädagogische Fachkräfte begleitet. Sie finden in unseren vielseitig nutzbaren und freundlich eingerichteten Räumen statt.
• Zu Beginn des Begleiteten Umgangs erfolgen Elterngespräche mit der zuständigen Fachkraft
• Es folgt ein Kennlerntermin, in dem das Kind die Umgangsbegleiter:in und die Räumlichkeiten kennenlernt und auf den Umgang mit dem getrenntlebenden Elternteil vorbereitet wird. Das Kind soll so intensiv wie möglich an diesem Prozess beteiligt werden und wird ermutigt, Vorschläge und Wünsche für den Umgangstermin mit einzubringen.
• In der Durchführungsphase der Umgangstermine ist die Fachkraft immer anwesend, hält sich im Hintergrund und unterstützt bei Bedarf in Situationen, in denen es im Sinne der getroffenen Vereinbarungen nötig oder hilfreich ist.
• Die Umgangsbegleiter:in sorgt dafür, dass die getroffenen Absprachen eingehalten werden und die Termine dem Kindeswohl entsprechend ablaufen.
• Im Idealfall wird in der Abschlussphase eine eigenständige Regelung für die weitere Perspektive des Umgangs mit den Eltern erarbeitet und fixiert.
• Das Jugendamt / Familiengericht erhält von der durchführenden Fachkraft eine schriftliche Rückmeldung über den Verlauf und die Ergebnisse des Begleiteten Umgangs.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Einleitung eines Begleiteten Umgangs ist die Beantragung beim zuständigen Jugendamt. Dort wird geprüft, welche Hilfe geeignet und notwendig erscheint.
Kostenträger
Das zuständige Jugendamt.
Kontakt
0451 – 70 60 434
0152 – 38 26 53 04
Marc Trautmann
Diplom-Pädagoge
Bereichsleiter SPFH, Begleitete Umgänge, FamG Mitwirkung, Familienanker
marc.trautmann@sprungtuchev.de
